Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für die Vertragsbeziehungen zwischen der SIMEXgroup AG, der SIMEXtelecom GmbH oder der SIMEXenergy GmbH (alle im Folgenden als SIMEX bezeichnet) einerseits und einem Kunden andererseits.
1.2. Wurden diese AGB zwischen den Parteien einmal vereinbart, so gelten sie stillschweigend auch für sämtliche zukünftigen, gleichzeitig eingegangenen oder bereits bestehenden vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien. Als vereinbart gilt die bei Vertragsschluss jeweils aktuelle Fassung dieser AGB.
1.3. Der Kunde kann die aktuelle Version der AGB auf der Webseite der jeweiligen SIMEX-Gesellschaft einsehen.
2. Änderungen der AGB
2.1. Sollte die SIMEX die AGB während der Dauer eines Vertrages ändern, so gelten die veränderten AGB für den Kunden erst, nachdem er von der SIMEX auf die neuen AGB aufmerksam gemacht worden ist und er nicht innert fünf Arbeitstagen seit Erhalt der Mitteilung schriftlich Widerspruch gegen die Geltung der veränderten AGB eingelegt hat. Für neu eingegangene Verträge gilt jedoch immer die bei Vertragsschluss aktuelle Fassung der AGB.
3. Widerspruch zwischen diesen AGB und den AGB des Kunden
3.1. Sollten diese AGB mit den ebenfalls geltenden AGB eines Kunden im Widerspruch stehen, so gehen die AGB der SIMEX in jedem Fall vor.
3.2. SIMEX ist nicht verpflichtet den Kunden bei Vertragsschluss über den allgemeinen Vorrang der AGB der SIMEX oder allfällige Widersprüche zwischen den AGB der SIMEX und den AGB des Kunden zu informieren.
4. Individuelle Vereinbarungen
4.1. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen diesen AGB vor. AGB des Kunden gelten nicht als individuelle Vereinbarungen.
5. Unterschiedliche Sprachversionen
5.1. Sollten die unterschiedlichen Sprachversionen dieser AGB Widersprüche beinhalten, so ist die deutsche Version mass-gebend.
6. Preisangaben
6.1. Preisangaben verstehen sich, wo nicht anders gekennzeichnet, ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Der jeweils geltende Mehrwertsteuersatz ist zusätzlich geschuldet.
7. Kein Investitionsschutz
7.1. SIMEX kann jederzeit einmal angebotene Produkte oder Dienstleistungen (inkl. Support- und Reparaturdienstleistungen) aus dem Angebot nehmen. Diese Regelung gilt nicht bezüglich vertraglich übernommener Garantie-, Support- und Reparaturrechte des Kunden.
8. Keine Zusicherungen
8.1. Die im Internet und/oder in den Offertunterlagen, Korrespondenzen, Emails, etc. erwähnten Informationen bzw. Angaben der SIMEX stellen nur dann Zusicherungen dar, wenn diese explizit als solche bezeichnet werden.
9. Vertragsabschluss
9.1. Die im Internet auffindbaren Informationen stellen keine Offerte an den Kunden dar. Der Vertrag mit der SIMEX kommt erst durch Annahme des Angebotes des Kunden durch die SIMEX zustande.
10. Leistungen der SIMEX
10.1. Inhalt und Umfang der von der SIMEX geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
10.2. Unabhängig vom Vertragsverhältnis ist SIMEX aber in jedem Fall berechtigt, die von ihr geschuldeten Leistungen durch von ihr beigezogene Dritte (Hilfspersonen und Substituten) zu erbringen.
11. Beanstandungen des Kunden
11.1. Ist SIMEX verpflichtet, dem Kunden eine Sache als Hersteller oder Händler zu liefern, so hat der Kunde diese nach Erhalt sofort zu prüfen und der SIMEX allfällige Mängel innert fünf Tagen seit der Lieferung per eingeschriebenen Brief mitzuteilen.
11.2. Bei der Lieferung der Sache noch nicht erkennbare Mängel hat der Kunde der SIMEX innert fünf Tagen seit der Erkennbarkeit des Mangels per eingeschriebenen Brief mitzuteilen.
11.3. Nach Ablauf der Rügefrist gilt die Sache als genehmigt und die Mängelrechte des Kunden sind verwirkt.
11.4. SIMEX hat jedoch in jedem Fall nur für Mängel einzustehen, die innert 24 Monaten seit der Lieferung der Sache vom Kunden per eingeschriebenen Brief und fristgerecht geltend gemacht worden sind. Für später geltend gemachte bzw. später auftretende Mängel hat SIMEX nicht einzustehen. Solche Mängel können vom Kunden auch nicht mehr durch Einrede oder Einwendung geltend gemacht werden. Vorbehalten bleiben weitergehende, zwingende Gesetzesbestimmungen.
11.5. Macht der Kunde berechtigterweise Mängelrechte geltend, so hat SIMEX die Wahl, ob sie dem Kunden einen gleichwertigen Ersatzgegenstand liefern will oder den Mangel am gelieferten Gegenstand beheben will. Ist der Mangel nur mindererheblich, so dass der Mangel die Nutzung der Sache nur unwesentlich beeinträchtigt, so kann die SIMEX dem Kunden auch lediglich einen angemessenen Preisnachlass gewähren.
11.6. Weigert sich die SIMEX, einen vom Kunden geltend gemachten Mangel anzuerkennen, so hat der Kunde innerhalb von sechs Monaten seit der Weigerung den Anspruch aus dem Mangel gerichtlich geltend zu machen, ansonsten der Anspruch als verjährt gilt. Weitergehende zwingende gesetzliche Vorschriften sind vorbehalten.
11.7. Keine Mängelrechte gegenüber der SIMEX stehen dem Kunden zu, wenn die SIMEX dem Kunden durch besondere Vereinbarung ihre Mängelrechte gegenüber dem Hersteller oder ihrem Lieferanten abgetreten hat. In diesem Fall hat der Kunde seine Mängelrechte direkt gegenüber dem Hersteller oder dem Lieferanten der SIMEX geltend zu machen.
11.8. Ist SIMEX verpflichtet eine Dienstleistung zu erbringen, so steht SIMEX gegenüber dem Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung der vereinbarten Dienstleistung ein. SIMEX kann jedoch keinen irgendwie gearteten Erfolg garantieren.
12. Haftung der SIMEX
12.1. Jede Haftung der Gesellschaft und ihrer Erfüllungsgehilfen (Substituten, Hilfspersonen, etc.) für indirekten Schaden wie entgangenen Gewinn sowie Folgeschäden sowie sämtliche Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit wird ausdrücklich wegbedungen.
13. Übergang von Nutzen und Gefahr
13.1. Nutzen und Gefahr der bestellten Sache gehen im Zeitpunkt der Übergabe der Sache an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Liefert die SIMEX die Sache selber, gehen Nutzen und Gefahr bei Übergabe der Sache an den Kunden auf diesen über.
14. Vertragspflichten des Kunden
14.1. Inhalt und Umfang der vom Kunden geschuldeten Vertragspflichten ergeben sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
14.2. Ferner ist der Kunde verpflichtet, die sich aus diesen AGB ergebenden Pflichten, namentlich den sogleich genannten Pflichten, nachzukommen.
15. Zahlungsverpflichtungen des Kunden
15.1. Der Kunde hat die Rechnungen der SIMEX bis zu dem auf der Rechnung aufgeführten Fälligkeitsdatum oder bis zum Ablauf der auf der Rechnung aufgeführten Zahlungsfrist zu bezahlen. Enthält die Rechnung weder ein Fälligkeitsdatum noch eine Zahlungsfrist, so beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage seit dem Ausstellungsdatum der Rechnung.
15.2. Schuldet der Kunde periodisch Zahlungen, so sind diese bis zum vertraglichen Fälligkeitstermin zu bezahlen.
15.3. Hat der Kunde die Rechnung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist bzw. nach Verstreichen des Fälligkeitsdatums noch nicht bezahlt, so fällt er ohne weiteres in Verzug.
15.4. Während sich der Kunde in Verzug befindet, hat er SIMEX einen Verzugszins von 5% p.a. zu entrichten. Entsteht SIMEX durch den Verzug ein grösserer Schaden, so hat der Kunde auch diesen zu ersetzen.
15.5. SIMEX kann dem Kunden für jede Mahnung CHF 20.00 berechnen.
15.6. SIMEX ist nicht verpflichtet, die Haupt- und Nebenleistungspflichten der zwischen den Parteien bestehenden Verträge zu erbringen, während der Kunde mit der Zahlungspflicht in einem Vertrag in Verzug ist.
15.7. Befindet sich der Kunde mit der Zahlungspflicht in einem Vertrag in Verzug, so kann SIMEX alle Forderungen der SIMEX gegenüber dem Kunden durch schriftliche Mitteilung sofort fällig stellen.
15.8. Ferner kann SIMEX von einzelnen oder sämtlichen Verträgen mit dem Kunden zurücktreten und Schadenersatz für den daraus resultierenden Schaden verlangen, wenn sich der Kunde mit der Zahlungspflicht in einem Vertrag in Verzug befindet.
15.9. Der Kunden ist in keinem Fall berechtigt, für behauptete Mängel bzw. für behauptete Schadenersatzansprüche Zahlungsrückbehalte zu machen.
16. Weitere vertragliche Pflichten des Kunden
16.1. Der Kunde darf ohne vorgängige Zustimmung der jeweiligen SIMEX-Gesellschaft keine Rechte und Pflichten aus einem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien auf Dritte übertragen. Als Dritte gelten auch Gesellschaften, die der gleichen Gruppe angehören wie der Kunde.
16.2. Benötigt der Kunde im Zusammenhang mit der von der SIMEX zu liefernden Sache oder der von der SIMEX zu erbringenden Dienstleistungen eine Bewilligung, Konzession etc. oder hat der Kunde andere gesetzliche Vorschriften einzuhalten, so ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und die behördlichen Bewilligungen, Konzessionen, etc. rechtzeitig vorliegen.
16.3. SIMEX trifft bezüglich der rechtlichen Voraussetzungen eines Vorhabens des Kunden keine Aufklärungspflicht. Der Kunde hat sich selbständig über die massgeblichen gesetzlichen Vorschriften zu informieren. Der Kunde kann aus von SIMEX unentgeltlich erbrachten Beratungen bezüglich der rechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens keinen Haftungsanspruch ableiten.
16.4. Ist SIMEX verpflichtet, für den Kunden eine Montage, Inbetriebnahme, Reparatur oder vergleichbares vorzunehmen, so hat der Kunde rechtzeitig alle Vorkehrungen zu treffen, die eine reibungslose Abwicklung dieser Arbeiten durch SIMEX gewährleisten.
16.5. Der Kunde haftet SIMEX und ihren Hilfspersonen/Substituten gegenüber für den aus ungenügenden Vorkehrungen entstandenen Schaden.
17. Verrechnung
17.1. Die SIMEX kann ihre Forderungen mit Gegenforderungen des Kunden verrechnen.
17.2. Der Kunde ist berechtigt, unbestrittene oder gerichtlich festgestellte Gegenforderungen mit Forderungen der SIMEX zu verrechnen. Im Übrigen ist es dem Kunden nicht gestattet, Forderungen der SIMEX mit eigenen Forderungen zu verrechnen.
18. Teilnichtigkeit
18.1. Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder anderer zwischen den Parteien vereinbarten Vertrags-bestimmungen als nichtig oder ungültig erweisen, tangiert dies die übrigen Bestimmungen dieser AGB oder der anderen vereinbarten Bestimmungen nicht. Diese bleiben unverändert bestehen und behalten ihre Gültigkeit. Nichtige oder ungültige Bestimmungen sind durch wirtschaftlich gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
19.1. Sämtliche Verträge zwischen den Parteien unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) sowie unter Ausschluss jeglichen Kollisionsrechts.
19.2. Für allfällige Streitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus einem Vertragsverhältnis der Parteien ergeben sollte, ist das Gericht am Sitz derjenigen SIMEX-Gesellschaft, mit welcher der Kunden den Vertrag abgeschlossen hat, zuständig. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Der SIMEX steht hingegen das Recht zu, den Kunden auch an dessen Wohnsitz bzw. Sitz einzuklagen.ht zu, den Kunden auch an dessen Wohnsitz bzw. Sitz einzuklagen.